Brand-
schutz									
								
								
									
										Sicherer und wirtschaftlicher Brandschutz									
								
							
																	Der Gesetzgeber hat beim Brandschutz Vorgaben gemacht, die dem Bauherrn gewisse Spielräume lassen.
Wir unterstützen Sie dabei, diese Spielräume mit effizienten Brandschutznachweisen / Brandschutzkonzepten zu nutzen, um einerseits optimalen Brandschutz zu realisieren und andererseits wirtschaftlich sinnvoll zu investieren.
Im Idealfall werden wir daher sowohl beim Neubau als auch bei Umbau, Sanierung und Nutzungsänderung bereits in der Planungsphase hinzugezogen. So können wir Sie optimal beraten und die individuell bestmögliche Lösung für Ihr Projekt finden. 
Gleichzeitig können Sie sich darauf verlassen, sich mit einem Brandschutznachweis / Brandschutzkonzept aus unserem Hause auf rechtlich sicherem Boden zu bewegen. Zusätzlich bieten wir das Prüfen bzw. Beraten während der Ausführungsplanung (Regelleistung LPH 5) sowie die Objektüberwachung der Umsetzung des genehmigten Brandschutznachweises (Regelleistung LPH 8) inklusive der besonderen Leistung der LPH 8 als Niveau 2 (Fachbauleitung Brandschutz) als systematisch-stichprobenartige Kontrolle einschließlich einer Konformitätsbestätigung an.
												
													Dienstleistungen												
											
											Brandschutznachweise bzw. Brandschutzkonzepte
Objektüberwachung als Niveau 2 (Fachbauleitung Brandschutz) einschließlich Konformitätsbestätigung
Brandschutzordnungen nach DIN 14096
Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601
Feuerwehrpläne nach DIN 14095
Brandschutzgutachten
									
										Techn. Prüfungen									
								
								
									
										Ingenieurkompetenz für optimale Wirkung									
								
							
																	Feuerlöschanlagen, RWA-Anlagen, Lüftungsanlagen und CO-Warnanlagen: Auch hier hängt vom zuverlässigen Funktionieren der Technik, wie beim Brandschutz, vieles ab. Unser Experte prüft diese Anlagen auf Herz und Nieren. Daneben prüfen wir gerne die Ausführungsunterlagen im Vorfeld der Abnahmeprüfung vor.
Auf Wirksamkeit und Betriebssicherheit prüfen wir gemäß Technischer Prüfverordnung (TPrüfVO):
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Lüftungsanlagen und Brandschutzabsperrvorrichtungen nach DIN 18017 und DIN EN 15650 einschließlich:
- Brandschutzklappen
 - Rauchschutzklappen
 - Entrauchungsklappen
 
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Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen)
- natürlich wirkend (NRA)
 - maschinell (MRA)
 - Differenzdrucksysteme (RDA)
 
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Selbsttätige Feuerlöschanlagen
- Sprinkleranlagen
 - Sprühluftanlagen
 - Gaslöschanlagen
 
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Nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen
- Löschleitung „trocken“
 - Druckerhöhungsanlagen / Löschwasseranlagen „nass“ und „nass-trocken“
 - Wandhydranten / Unter- und Überflurhydranten
 
 
Die aktuelle Bekanntmachung der Liste der Prüfsachverständigen für technische Anlagen und Einrichtungen im Saarland können wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Bitte fordern Sie diese unter info@brill-eng.de bei uns an.